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Digitaler Nachlass

Als digitaler Nachlass gelten insbesondere die Daten und Informationen von einer verstorbenen Person bei E-Mail-Providern oder auch bei Anbietern von sozialen Netzwerken. Darüber hinaus fallen aber auch Bilder, Foreneinträge oder Blogs in diese Kategorie.

Das Hauptproblem beim digitalen Nachlass ist die Frage, ob dieser überhaupt vererbbar ist. Des Weiteren fällt die Kommunikation in sozialen Netzwerken oder in Messenger-Apps unter das Fernmeldegeheimnis, welches dem Anspruch der Erben entgegensteht. Aus diesem Grund verweigern viele Online-Dienste den Erben den Zugriff auf die entsprechenden Accounts.

Daher raten Anwälte für Erbrecht und Verbraucherschützer dazu, bereits frühzeitig Vorkehrungen zu treffen. Daher ist es durchaus sinnvoll, dass ein digitaler Nachlass auch in einem Testament bedacht wird.

Digitaler Nachlass Checkliste

  • Haben Sie alle Online-Konten, Profile und Abonnements aufgelistet?

  • Existiert eine Zusammenstellung der Nutzernamen und Passwörter?

  • Befindet sich die Übersicht auf einem passwortgeschützten USB-Stick, der an einem sicheren Ort verwahrt ist?

  • Sind die Vertrauenspersonen informiert und instruiert? Setzen Sie ggf. eine entsprechende Vollmacht auf, welche „über den Tod hinaus“ gilt.

  • Weiß die Vertrauensperson, wo sich der USB-Stick befindet und wie sie auf die Informationen zugreifen kann?

  • Haben Sie definiert, was mit Ihren Endgeräten und den darauf gespeicherten Daten geschehen soll?

  • Ist die Auflistung Ihrer Accounts noch immer aktuell? Passen Sie diese ggf. regelmäßig an.

Weitere hilfreiche Informationen bietet die Verbraucherschutzzentrale.

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